Inspektionen und Zertifizierungen

Garantierte Normkonformität

Sowohl Unternehmen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind von der Regierung verpflichtet, eine Reihe von gesetzlichen Zertifizierungen einzuhalten. Diese Verfahren werden über Autorisierte Kontrollstellen (OCAs) durchgeführt.

Was sind OCAs?

Autorisierte Kontrollstellen sind Einrichtungen, die die Einhaltung der in den Vorschriften für Produkte und Anlagen festgelegten Bedingungen und Sicherheitsanforderungen überprüfen.

  • Sie müssen über eine Akkreditierung der ENAC (Nationale Akkreditierungsstelle) verfügen
  • Sie erfüllen die vom Staat geforderte Integrität und Unparteilichkeit
  • Sie verfügen über das erforderliche Personal und die technischen Mittel für die Zertifizierung

Öffentlich zugängliche Einrichtungen

Als öffentlich zugängliche Einrichtungen gelten Betriebe, in denen betriebsfremde Personen verkehren: Krankenhäuser, Restaurants, Rathäuser, Hotels, Parkhäuser, Diskotheken, Kinos usw.

Diese Einrichtungen unterliegen strengeren und häufigeren Zertifizierungsanforderungen als andere Anlagentypen.

Wichtigste Zertifizierungen

1. Niederspannung

Elektrotechnische Niederspannungsvorschrift (RD 842/2002)

  • Erstprüfungen: obligatorisch mit 5 Jahren Gültigkeit
  • Periodische Prüfungen: alle 5 Jahre

2. Brandschutz

RIPCI (RD 513/2017) und RD 2267/2004

  • OCA-Inspektion alle 2, 3 oder 5 Jahre je nach Risiko
  • Jährliche Tiefeninspektion + 3 Kontrollbesuche

3. Aufzüge und Hebewerke

RD 88/2013

  • Alle 2 Jahre in Industriegebäuden
  • Alle 4 Jahre in Gebäuden mit mehr als 20 Wohnungen
  • Alle 6 Jahre in anderen Gebäuden

4. Klimatisierung (RITE)

RD 1027/2007

  • Jährliche Wartung durch Wartungsfirma
  • Leistung ≥5kW erfordert Wartungsunternehmen
  • Inspektion ab 15 Jahren Betriebszeit

Industrieanlagen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Industrieanlagen und Wohnungseigentümergemeinschaften unterliegen ebenfalls der Elektrotechnischen Niederspannungsvorschrift (RD 842/2002):

  • Alle 5 Jahre: Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Industrieanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW.
  • Alle 10 Jahre: Gemeinschaftsanlagen in Wohngebäuden mit einer installierten Leistung über 100 kW.

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Milena Kural
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